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Ein Unfall ist eine zeit- und kostspielige Angelegenheit. Neben zahllosen Gesprächen, welche geführt werden müssen, werden Telefonate geführt und/oder Termine vereinbart um die Angelegenheit zu klären. Vielen Betroffenen ist dabei nicht bewusst, dass sie sich diesen Zeitaufwand entschädigen lassen können.

Auch wenn die Erstattungspauschale im Vergleich zu den häufig hohen Reparaturkosten gering ausfällt, steht diese Pauschale dem Geschädigten eines Unfalles zu.

Wie hoch ist die Kostenpauschale als Entschädigung?

Der Bundesgerichtshof hat zwar in einem vergangenen Urteil entschieden, dass der Zeitaufwand für die Regulierung eines Unfalls nicht erstattet werden kann, allerdings ist es möglich, Kosten wie Porto oder Telefon mit einer Pauschale abdecken zu lassen.

Da sich im Laufe der Zeit zeigte, dass wenige Betroffene alle entsprechenden Rechnungen aufbewahrten, wurde eine Kostenpauschale eingeführt, welche abhängig von Stadt und Region zwischen 15 und 50 Euro beträgt –meist jedoch 25 Euro. Es ist dabei irrelevant, wie hoch die Kosten tatsächlich waren.

Die Kostenpauschale wird in der Regel von der Versicherung überwiesen, sollten Sie als Geschädigter in einen Unfall verwickelt gewesen sein.
Passiert dies nicht, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Wann lohnt sich die Kostenpauschale?

Besonders für Geschädigte, welche nach einem Unfall nicht jede Rechnung dokumentiert haben und dadurch alle Kosten nachweisen können, lohnt sich eine solche Pauschale.

Aber auch für Unfallopfer, welche alle Rechnungen aufbewahren und geringere Ausgaben haben, als die eigentliche Pauschale, können daraus einen Nutzen ziehen!

Sollten Sie jedoch deutlich höhere Kosten haben, so müssen Sie jeden einzelnen Posten nachweisen, um auch die erhöhten Kosten erstattet zu bekommen. Dies ist jedoch oft nur bei verletzten Unfallopfern der Fall, welche durch Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus deutlich höhere Ausgaben haben.