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Eine Wertminderung wird im Regelfall meist nur im Haftpflichtfall erstattet. Die Höhe der Wertminderung wird vom Sachverständigen festgelegt. Die merkantile Wertminderung (kaufmännische Wertminderung) ist das subjektive Empfinden eines potenziellen Käufers eine minderwertige Ware zu erwerben. Ein Fahrzeug mit instandgesetzten Unfallschäden erzielt bei der Veräußerung in der Regel weniger Erlös als ein gleichwertiges unfallfreies Fahrzeug.