Altschäden, die am Fahrzeug vorhanden sind, wurden nach einem vergangenen Unfall noch nicht instandgesetzt, oder nur überdeckt. Sie sind augenscheinlich meist nur schwer oder überhaupt nicht zu erkennen und werden bei Verkaufsverhandlungen von Gebrauchtwagen dem Käufer oftmals vorenthalten.
Diese Altschäden nehmen im Gutachten Einfluss beim Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und in der Kalkulation muss ggfls. ein Abzug für Wertverbesserung berücksichtigt werden. Außerdem können Neuschäden weitaus kostspieliger werden, wenn diese einen Altschaden überdecken und damit eine Art „Schwachstelle“ am Fahrzeug treffen. Diese Altschäden können in einem etwaigen Neuschaden nicht mehr schadensregulierend berücksichtigt werden.
Die Aufgabe von uns, als KFZ-Gutachter ist es, zu prüfen, ob das beschädigte Bauteil noch einen Nutzwert darstellt und inwieweit dieser Nutzwert bei einer erneuten Beschädigung beeinflusst wird.
Als Vorschaden wird eine Beschädigung am Fahrzeug bezeichnet, welche bereits instandgesetzt wurde. Die Bewertung dieser Vorschäden ist besonders von der Qualität und Leistung der Instandsetzung abhängig und beeinflusst den Wert des ehemals geschädigten Fahrzeugs.
Unsere Aufgabe besteht darin, den Einfluss des Vorschadens auf Wiederbeschaffungswert oder Restwert aufzuzeigen und diese Vorschäden entsprechend zu dokumentieren. Dabei ist zu erwähnen, dass ein nicht dokumentierter Vorschaden das gesamte Gutachten wertlos machen könnte.
Die erneute Beschädigung eines Vorschadens ist insbesondere bei Gebrauchtwagen problematisch. Wenn der Vorbesitzer dem Käufer beispielsweise keinerlei Auskunft über den Vorschaden bietet oder dieses Wissen selbst nicht mehr nachweisen kann, greifen Versicherungen oftmals nicht. Der Geschädigte bleibt dann leider vollständig auf dem Schaden sitzen.
Oftmals ist es daher ratsam, beim Kauf hochwertiger Gebrauchtwagen ein unabhängiges Gutachten zu veranlassen, um kostspieligen Beschädigungen aus dem Weg zu gehen
Achtung – Tatbestand des Betrugs!
Sollte man als Geschädigter wissentlich Alt- oder schlecht reparierte Vorschäden dem Unfallverursacher unterschieben wollen, handelt es sich dabei um Betrug! Das Ganze kann so weit gehen, dass ein sogenannter „Nullschaden“ entsteht! Wenn ein Bauteil bereits beschädigt war und ein Totalschaden vorlag, kann man es nicht „noch kaputter“ machen. Daher ist es rechtlich immer sinnvoll, Alt- und Vorschäden zu dokumentieren, um darauf im Falle des Falles zurückgreifen zu können.
Bitte beachten:
Sollte dem Geschädigten der Schaden nicht bekannt sein, da es sich beispielsweise um einen Gebrauchtwagen handelt, ist ihm kein Vorwurf zu machen! Dennoch liegt die Beweispflicht bei ihm.