Bagatellschäden sind Fahrzeugschaden bis ca. 750,00 €. Wenn für einen Laien ersichtlich ist, dass der Fahrzeugschaden unterhalb der Grenze von 750,00 € liegt, reicht ein Kurzgutachten Ihres Gutachters oder ein Kostenvoranschlag von einer Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens zur Schadensregulierung bei den Versicherer vollkommen aus. Die Versicherer brauchen bei Bagatellschäden ein Gutachten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof nicht zu erstatten.