Für die Reparaturdauer, bzw. Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschäden, ist die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges möglich. Fehlende Verkehrs- und/oder Betriebssicherheit, vorliegender Nutzungswille, etc. sind jedoch zu beachten.
Für die Reparaturdauer, bzw. Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschäden, ist die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges möglich. Fehlende Verkehrs- und/oder Betriebssicherheit, vorliegender Nutzungswille, etc. sind jedoch zu beachten.