Von einem reinen Reparaturschaden spricht man, wenn die nach einem Unfall kalkulierten Reparaturkosten zzgl. eventueller Wertminderung niedriger sind als der Wiederbeschaffungsaufwand.
Von einem reinen Reparaturschaden spricht man, wenn die nach einem Unfall kalkulierten Reparaturkosten zzgl. eventueller Wertminderung niedriger sind als der Wiederbeschaffungsaufwand.