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Der Restwert ist der anzurechnende Wert auf das total beschädigte Fahrzeug. Die Versicherer zahlen im Schadensfall bei fiktiver Abrechnung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert (Wiederbeschaffungsaufwand) als Geldbetrag aus, das bedeutet, je höher der Restwert, desto niedriger ist der von der Versicherung zu zahlende Geldbetrag. Auf die Höhe des Restwerts hat der Sachverständige keinen Einfluss, da verschiedene Angebote von Restwertkäufern für das beschädigte Fahrzeug eingeholt werden.