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Was tun bei einem Unfall?

Sollten Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, können Ihnen die nachfolgenden Punkte hilfreich sein:

  • Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen (ca. 100 Meter gut sichtbar vor der Unfallstelle – In verkehrsreichen Innenstädten/Stadtgebieten ist es manchmal besser, das Warndreieck aufs Autodach zu stellen)
  • Erste Hilfe leisten


Bagatellschäden können von den Beteiligten selbst geregelt werden. Im Zweifelsfall, vor allem bei unklarer, strittiger Situation, bei größeren Schäden, ausländischen Beteiligten und vor allem bei Unfällen mit Personenschäden sollte auf jeden Fall die Polizei gerufen werden.

Verhalten gegenüber der Polizei:

Falls Sie die Polizei gerufen haben, sollten Sie nur Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Auto machen. Machen Sie keine Angaben, mit denen Sie sich selbst belasten könnten. Ein Verwarnungsgeld sollten Sie nur akzeptieren, wenn Sie eindeutig Schuld an dem Unfall sind; das Verwarnungsgeld sollte maximal 35,00 € betragen.

Wichtige Angaben, die Sie notieren sollten:

  • Amtliches Kennzeichen des Unfallgegners sowie
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Name und Dienststelle des ermittelnden Polizeibeamten des Unfalles


Sichern Sie Beweismittel:

Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Anordnung der beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall. Eine im Handschuhfach aufbewahrte preiswerte Einwegkamera, (wenn möglich mit Blitzlicht) oder auch ein Handy mit Kamerafunktion, kann hier gute Dienste leisten.

  • Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitstritte etc.
  • Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.
  • Schauen Sie sich nach Unfallzeugen um und notieren Sie Name und Anschrift.

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Wichtig:

Beauftragen Sie einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens, den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher bei einem Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte praktische Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung durch die Haftpflichtversicherung besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es die Versicherung für richtig hält und ihre unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) ausgeschaltet werden, so dass Sie nicht Ihr volles Recht erhalten.

Bestehen Sie auf Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, bei Vorliegen eines Haftpflichtschadens einen qualifizieren Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge einer Werkstatt ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung bzw. Nutzungsausfall, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.

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