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Unabhängig und frei

Im Haftpflichtfall kostenlos für Geschädigte

Gutachten nach Herstellervorgaben

Termine nach Vereinbarung

Warum ein Gutachter?

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien, unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen.

Sinn eines Schadengutachtens ist es, gegenüber Dritten eine Beweissicherung über die eingetretenen Schäden am eigenen Fahrzeug in der Hand zu haben. Wie könnte man nach einer Reparatur eines Unfallschadens oder nach dem Verkauf des verunfallten Fahrzeuges beweisen, in welchem Umfang und welcher Art der Schaden war? Dieses ist insbesondere wichtig, wenn es nach der Instandsetzung zu einem Rechtsstreit hinsichtlich des eingetretenen Schadens oder des Unfallhergangs kommt.

Bei einem unverschuldeten Unfall eignet sich ein Haftpflicht-Schadengutachten zur fiktiven Abrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen werden in den Gutachten berücksichtigt.

Wir nehmen Ihren Schaden unter die Lupe! Die verunfallten Fahrzeuge werden entweder am Unfallort, bei unseren Kunden, in der Werkstatt oder bei uns besichtigt. Eine Besichtigung kann ebenfalls am Wochenende oder an Feiertagen erfolgen.

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Kulik GmbH
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KFZ-Gutachter - Kulik GmbH