Sie haben einen
unverschuldeten
Unfall?
Wir beraten Sie gerne
und kommen auch zu Ihnen!
24/7 erreichbar!
Wir kommen zu Ihnen!
Unabhängiger und freier Sachverständiger!
Im Haftpflichtfall kostenlos für Geschädigte
Gutachten nach Herstellervorgaben
Termine nach Vereinbarung
PRÄSENZ VERPFLICHTET...
„Immer für Sie da“,
Als Ihr Kfz-Sachverständiger an den Standorten Lünen und Hamm, setzen wir auf Fachkompetenz, Flexibilität und Kundenservice. Versicherungsthemen rund um das komplexe Thema KFZ werfen erfahrungsgemäß viele Fragen auf und setzen eine Menge Know-How voraus.
Wir lassen Sie nicht alleine.
Als Ihr unabhängiger und freier Sachverständiger unterstützen wir den Geschädigten bei den Ermittlungen der gegnerischen Versicherung, sammeln rechtskräftige Beweise und Unterlagen und helfen Ihnen bei der Schadensermittlung.
Ganz wichtig: Dieser Service ist für Sie kostenlos, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und Sie der Geschädigte sind! Dabei stehen Sie an oberster Stelle! Die strikte Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie die neutrale, unparteiische Erstellung von Kfz-Gutachten nach Herstellervorgaben ist deshalb unser oberstes Gebot. Für Sie, als Geschädigter, halten wir unser Qualitätsniveau bei der Bewertung Ihres Autos konsequent hoch.
Wir bleiben für Sie dran! Vereinbaren Sie gern direkt einen Termin mit uns
Warum einen Gutachter?
Sinn der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen oder eines Gutachters ist es, eine Beweissicherung über eingetretene Schäden in der Hand zu haben. Bei einem unverschuldeten Unfall eignet sich ein Haftpflicht-Schadengutachten zur fiktiven Abrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Dieser Service ist für Sie kostenlos!
Leistungen
- Schadensgutachten
- Wertgutachten und Oldtimergutachten
- Sondergutachten
- Kurzgutachten
- Reparaturbestätigung
- Reparaturweg- /Rechnungsprüfung
- Lackschichtstärkenmessung
- Vorschadenprüfung
- Fahrzeugvermessung
- Technische Beratung
Schadensgutachten
Unsere Schadensgutachten dienen der Beweissicherung und Kalkulation für anfallende Reparaturkosten. Sollten Sie in einem unverschuldeten Unfall der Geschädigte sein, ist dieser Service kostenlos! Die gegnerische Versicherung übernimmt die Gebühren! Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge einer Werkstatt ein.