Unter Vorteilsausgleich versteht man, die mit dem Schadensausgleich zwangsläufig verbundene Besserstellung des Anspruchstellers. Im Haftpflichtfall ist der Vorteilsausgleich unter den Namen „Wertverbesserung” bekannt, im Kaskofall nennt man den Vorteilsausgleich „Neu für Alt”.