Wertverbesserung (Vorteilsausgleich)
Unter Vorteilsausgleich versteht man, die mit dem Schadensausgleich zwangsläufig verbundene Besserstellung des Anspruchstellers. Im Haftpflichtfall ist der Vorteilsausgleich unter den Namen „Wertverbesserung” bekannt, im Kaskofall nennt man den Vorteilsausgleich „Neu für Alt”.
Wiederbeschaffungsaufwand
Unter bestimmten Voraussetzungen sind seitens des Schädigers nicht die Reparaturkosten zu ersetzen sondern nur der Wiederbeschaffungsaufwand. Die Höhe des Wiederbeschaffungsaufwand wird ermittelt, indem man vom Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs den Restwert des Fahrzeugs abzieht.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für ein vergleichbares Fahrzeug (Art und Güte) am Tag des Schadens unter Berücksichtigung sämtlicher wertbeeinflussenden Faktoren und der örtlichen Marktlage an einen seriösen Händler zu zahlen wäre.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn der Reparaturaufwand höher ist als der Wiederbeschaffungsaufwand.